Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11853

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 40 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte die Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.

Aufgrund der Abberufung des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters muss die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen nunmehr die Funaktion des 2. Stellvertreter des Bürgemeisters erneut wählen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen wählt

 

Herrn/Frau ………………………………………………………………

 

zum/zur zweiten Stellvertreters/in des Bürgermeisters der Gemeinde Hohenkirchen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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