Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11463

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem am 30. Juni 2016 in Kraft getretenen Gemeinde-Leitbildgesetz (GVOBl. M-V S. 461) und der darauf basierenden Fusionsverordnung (GVOBl. M-V S. 530) ist in Mecklenburg-Vorpommern eine neue geförderte Phase freiwilliger Gemeindefusionen eingeläutet worden.

Auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit sollen die Gemeinden des Landes zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen bewogen werden. 

Die als Anlage beigefügte Handreichung stellt eine Hilfestellung für die Vornahme und Bewertung der nach §§ 2 und 3 des Gemeinde-Leitbildgesetzes vorzunehmenden Selbsteinschätzung aller amtsfreien und amtsangehörigen Gemeinden dar.

 

Das Innenministerium hat nochmals versichert, dass das Ergebnis der Selbsteinschätzung lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Entscheidung über freiwillige Fusionen darstellt (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 GLeitbildG). Gesetzliche oder administrative Gemeindefusionen („Zwangsfusio­nen"), die auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung zumindest für die laufende Legislaturperiode ohnehin ausgeschlossen sind, können schon verfassungs­rechtlich (Art. 3 GG) nicht davon abhängig gemacht werden, wie die betreffende Gemeinde subjektiv ihre Zukunftsfähigkeit beurteilt. Es besteht insofern keine Veranlassung, die Selbsteinschätzungen mit dem Ziel durchzuführen, die eigene Situation in einem besseren Licht darzustellen, als es sachlich und objektiv ge­boten wäre.

 

Die Koordinatoren haben sich auf ein Punktesystem verständigt, bei dem in den für amtsangehörige Gemeinden relevanten Leitbildbereichen (Ziffern I bis IV des Leitbildes) maximal 100 Punkte vergeben werden können. Entsprechend der Intention des Gesetzgebers, keinem der vier im Leitbild verankerten Themenbereiche eine herausgehobene Bedeutung einzuräumen, haben sich die Koor­dinatoren auf eine gleichmäßige Verteilung der 100 Punkte auf die vier Themenbereiche geeinigt. In jedem Themenbereich können also maximal 25 Punkte erreicht werden.

Die Verteilung dieser Punkte auf die einzelnen Kriterien erfolgt nicht gleichmäßig, sondern stellt das Ergebnis einer einvernehmlichen Über­einkunft über die sachlich gebotene Priorisierung nach der jeweiligen Bedeutung der Einzelkriterien dar. Auch die Festlegung, welcher konkrete Befund in den Gemeinden bei dem jeweiligen Kriterium zum Erlangen eines bestimmten Punktewerts führt, wurde auf diese Weise festgelegt.

 

Für eine Gesamtauswertung der Selbsteinschätzung werden die in den Einzelkriterien erreichten Punkte addiert. Liegt die Summe der Punkte über 50 kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde zukunftsfähig ist. Jeder Gemeinde steht es allerdings - gerade bei einer nur knappen Überschreitung dieses Wertes - frei, dennoch nicht von einer Zukunftsfähigkeit in den bestehenden Gemeindegrenzen auszugehen, weil bspw. in ei­nem von der Gemeinde als besonders wichtig erachtetem Themenbereich III wenige Punkte erreicht wurden oder eine negative Entwicklung in einzelnen Bereichen zu erwarten ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die nach §§ 2 und 3 des Gemeinde-Leitbildgesetzes vorzunehmende Selbsteinschätzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine unmittelbaren

 

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Anlagen

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