Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11725

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über des Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen wurde am 13. Juni 2017, Kamerad Sebastian Hacker von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen zum Gemeindewehrführer gewählt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, Kamerad Sebastian Hacker mit Wirkung vom 20. Juli 2017 für die Dauer der Amtszeit vom 20. Juli 2017 bis 19. Juli 2023 zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zahlung einer Aufwandsentschädigung (monatlich)

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