Mitteilungsvorlage - AA Amt/17/11857

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum 1. Januar 2017 ist die neue Entgeltordnung zum TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) für den Bereich der VKA in Kraft getreten. Durch die neue Entgeltordnung wurde das seit Inkrafttreten des TVöD im Jahr 2005 geltende Übergangsrecht bei der Eingruppierung von Beschäftigten abgelöst.

Alle Beschäftigten des Amtes Klützer Winkel wurden in die neue Entgeltordnung übergeleitet. Unter Anwendung der tariflichen Vorschriften zur Überleitung haben sich Veränderungen in den Entgeltgruppen ergeben. Beispielsweise die Zuordnung/Überleitung in die nunmehr neuen Entgeltgruppen 9a und 9b erfolgte überwiegend automatisch, andere Eingruppierungen setzten einen Antrag der jeweiligen Beschäftigten voraus, um die Tarifautomatik prüfen zu können. Dies ermöglicht den Beschäftigten, im Hinblick auf ihre persönliche Situation und die persönliche und berufliche Lebensplanung zu beurteilen, ob die Stellung eines Höhergruppierungsantrages für sie günstiger ist oder nicht. Dies wurde von einigen Beschäftigten in Anspruch genommen, sodass nach dem Grundsatz der Tarifautomatik zu handeln war. Die Anträge wurden unter Beteiligung des Personalrates geprüft und bearbeitet. Die entsprechenden Änderungen sind farbig im beigefügten Stellenplan 2017 dargestellt.

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Anlagen

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