Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11860

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Birka Rieck wurde in der Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen am 15. Juni 2016 als sachkundige Einwohnerin in den Sozialausschuss der Gemeinde Damshagen gewählt.

 

Frau Rieck ist zum 27. Juli 2017 aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Damshagen verzogen. Gemäß § 36 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 KV M-V kann die Gemeinde in ihre Ausschüsse sachkundige Einwohner wählen, wenn diese im Gemeindegebiet der Gemeinde wohnen.

 

Da Frau Rieck zum 27.07.2017 in ein anderes Gemeindebiet verzogen ist, hat sie ihr Mandat als sachkundige Einwohnerin im Sozialausschuss verloren.

 

Nach § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen besteht der Sozialausschuss aus 4 Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern. Durch das Ausscheiden von Frau Rieck ist somit ein sachkundiger Einwohner für den Sozialausschuss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen zu wählen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen wählt Herrn / Frau …………………………...  als sachkundige/n Einwohner/in in den Sozialausschuss der Gemeinde Damshagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen

 

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