Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11855

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat den Bebauungsplan Nr. 24 in Aufstellung. Unter Berücksichtigung der nunmehr vorliegenden Erkenntnisse aus naturschutzfachlichen Betrachtungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes soll das Planverfahren fortgeführt werden. Im Ergebnis der bisherigen Beteiligungsverfahren ist eine veränderte verkehrliche Anbindung an den Ostrand des Gebietes vorzusehen. Dies ist auf dem beigefügten Konzept skizziert.

Unter Berücksichtigung der Regelung des Verkehrsaufkommens ist beabsichtigt, die verkehrliche Anbindung der Gebiete zu regeln. Der Verbindungsweg zwischen Beckerwitz-Ausbau über die Blaue Wiek und zum Campingplatz „Liebeslaube“ ist als ländlicher Weg vorhanden und wird genutzt. Zur verkehrlichen Regelung ist beabsichtigt, die zukünftigen Verkehrsführungen neu zu ordnen und im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit zu optimieren. Dafür sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Die verkehrliche Anbindung von und zur Blauen Wiek, auch die Anbindung der Blauen Wiek II ist in beidseitige Richtungen zulässig; eine Durchfahrt von Westen in Richtung Beckerwitz-Ausbau wird zukünftig ausgeschlossen.
  2. Im Bereich des möglichen Begegnungsfalles ist unabhängig von dem bisherigen ländlichen Weg nördlich davon, nördlich der Hecke ein Geh- und Radweg zur Verbesserung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und zur verbesserten Aufenthaltsqualität vorzubereiten. Dies ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 24 vorzusehen.
  3. Die Durchfahrt von Beckerwitz-Ausbau Richtung „Liebeslaube“ ist entsprechend verkehrsrechtlich zu sichern. Auf dem Abschnitt ab der Ferienanlage Blaue Wiek ist wieder ein Begegnungsverkehr möglich.
  4. Die Zufahrt von der Landesstraße zur „Liebeslaube“ ist in Bezug auf zusätzlichen Parkplatzraum zu überprüfen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat sich mit der verkehrlichen Anbindung der Ferienanlagen am ländlichen Weg zwischen Beckerwitz-Ausbau und der „Liebeslaube“ beschäftigt. Es werden verkehrsrechtliche Regelungen vorgesehen, die auch Einfluss auf die Aufstellung des Bebauungsplanes haben. Dazu zählen:

-          Verkehr in beide Richtungen von der „Liebeslaube“ bis zur Blauen Wiek,

-          ab der „Liebeslaube“ bis Beckerwitz-Ausbau nur noch ein Richtungsverkehr aus Richtung Beckerwitz-Ausbau kommend,

-          Alternativ für den Abschnitt zwischen „Liebeslaube“ und Blaue Wiek Herrichtung eines zusätzlichen Geh- und Radweges,

-          Überprüfung von Möglichkeiten für Parkraum zwischen dem Campingplatz „Liebeslaube“ und der Landesstraße.

Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzungen kann der Entwurf aus städtebaulicher Sicht vorbereitet werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen

 

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Anlagen

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