Mitteilungsvorlage - SV Klütz/17/11847

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wirtschaft-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz hat in seiner Sitzung am 02. März 2017 festgelegt, dass die Amtsverwaltung den Entwurf der Werbesatzung an die Fachbehörde (Landkreis Nordwestmecklenburg - Bauordnung und Denkmalbehörde) übersandt und um fachliche Stellungnahme gebeten.

Diesen Auftrag hat der Fachbereich Bürgeramt am 16. März 2017 umgesetzt und den Entwurf schriflich an den Landkreis Nordwestmecklenburg gereicht.

 

Bis Ende Juni 2017 lag keine Rückmeldung bzw. eine Zwischennachricht vor, so dass schriftlich an das Schreiben vom 16. März 2017 erinnert worden ist. Bis dato liegt keine Stellungnahme vor.

Die Erstellung von Satzungen in dieser Form liegt im eigenen Wirkungskreis der Stadt Klütz und ist nicht genehmigungspflichtig. Nach Beschlussfassung hat nach Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern eine Anzeige der Satzung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu erfolgen. Eine Vorprüfung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg ist gesetzlich nicht geregelt, so dass hier ein Anspruch auf Stellungnahme nicht gefordert werden kann.

 

Um dennoch eine Stellungnahme bzw. fachbehördliche Auskunft zu erhalten, ist die Amtsverwaltung nochmals an den Sachgebietsleiter des Landkreises Nordwestmecklenburg persönlich herangetreten. Eine Stellungnahme ist am 5. September 2017 per e-Mail eingegangen. Durch ein Büroversehen beim LK NWM ist die 1. Seite mehrfach gescannt worden. Die vollständige Stellungnahme ist dem Amt Klützer Winkel am 7. September 2017 übersandt worden.

 

Die Stellungnahme vom Landkreis Nordwestmecklenburg sowie der Vorentwurf der Werbesatzung sind angefügt.

 

 

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