Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10842
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz Wohlenberg
hier: Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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03.11.2016
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Gestoppt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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05.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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28.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz für den Strandbereich liegen vor.
Es ergeben sich abwägungsbeachtliche Belange, die zu erörtern und zu prüfen sind. Hierzu gehören maßgeblich die Auswirkungen des Vorhabens auf die Natura-2000-Schutzgebietskulisse. Dies ist im Zusammenhang mit der ursprünglichen Zielsetzung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 15 zu betrachten.
Die Anforderungen an die Raumordnung sind in Bezug auf die Bodenwertigkeit zu präzisieren und zu ergänzen.
Hinsichtlich der Straßenanbindung und der Belange des Straßenbauamtes wird davon ausgegangen, dass hier die Anbindungsparameter und die Erfordernisse für die jeweiligen Verkehrsanbindungen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzustimmen sind. Eine in Aussichtstellung wird für die weitere Verfahrensweise jedoch als erforderlich und notwendig erachtet.
Auf der Grundlage der Abstimmungen maßgeblich
- zur Natura-2000-Schutzgebietskulisse,
- zu den verkehrlichen Anbindungen,
- zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
wird die weitere Vorgehensweise und das weitere Vorgehen empfohlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht eingegangen.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.