Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11791

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits für 2017 hat die Stadt versucht, Fördermittel nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) einzuwerben - hier allerdings für den ganzen Straßenabschnitt von Grundshagen in Richtung Steinbeck bis Gemeindegrenze Kalkhorst.

 

In dem Bereich Ortsausgang Grundshagen bis Zufahrt Landwirtschaftsbetrieb (ca. 330 m) sollte ein Tiefeinbau nach RStO 12 erfolgen – komplette Erneuerung der gesamten Tragschichten.

 

In dem Bereich von Landwirtschaftsbetrieb bis zur Gemeindegrenze Kalkhorst (ca. 1.850 m) sollte die vorhandene Asphaltdecke und Asphalttragschicht gefräst werden und der Einbau einer neuen Asphaltschicht und – decke in Hocheinbau erfolgen. Daneben sollten noch die Bankette erneuert werden.

 

Die Kostenschätzung belief sich insgesamt auf 362.594,46 EUR brutto (311.000 EUR Baukosten und 51.594,46 EUR Baunebenkosten).

Leider ist dieses Vorhaben für eine Förderung nicht berücksichtigt worden.

 

Aufgrund einer Vorortbesichtigung des Fördermittelgebers hat dieser geraten, das Projekt in zwei separate Projekte zu teilen und dafür zwei separate Förderanträge zu stellen.

 

Bei dieser Beschlussvorlage geht es ausschließlich um den ersten Teilbereich von Grundshagen in Richtung Steinbeck bis Ortsausgang Grundshagen – Höhe Landwirtschaftsbetrieb.

 

Die Stadt hat nun zu entscheiden, ob der grundhafte Ausbau dieses Bereiches erfolgen soll oder nicht. Der Ausbau könnte in einer Breite von 4,75 m mit örtlich notwendigen begrenzten Einengungen in Asphaltbauweise zzgl. beidseitigen Banketten von je 0,50 m erfolgen. 

 

Kosten können noch nicht beziffert werden.

 

Zur Finanzierung des Vorhabens könnten ILERL-Mittel eingeworben werden. Die Förderquote bei ILERL beträgt 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ist es erforderlich, dass weitere Mittel eingeworben werden. Gemäß der RUBIKON-Auswertung 2017 durch das Land M-V wird die

Leistungsfähigkeit der Stadt Klütz als dauernd weggefallen beurteilt.

 

 

 

 

 

 

Demnächst soll die Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem Kofinanzierungsprogramm erlassen werden. Hier sollte umgehend nach Erlass der Richtlinie versucht werden, eine Finanzhilfe zu erhalten, um den Eigenanteil der Stadt bei der Durchführung des Straßenausbaus zu reduzieren.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

 

  1. Der grundhafte Straßenausbau für den Bereich von Grundshagen in Richtung Steinbeck bis Ortsausgang Grundshagen – Höhe Landwirtschaftsbetrieb wird durchgeführt. Rahmenparameter sind: 4,75 m Breite mit örtlich begrenzten Einengungen in Asphaltbauweise und jeweils links und rechts 0,50 m Bankette.

 

  1. Der Ausbau erfolgt nur unter der Prämisse der Gewährung von Fördermitteln und einer weiteren Komplementärfinanzierung.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Höhe der Ausgaben können noch nicht beziffert werden.

mögliche Gegenfinanzierungen sind:
ILERL-Fördermittel in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben und

eine Finanzhilfe der Landes M-V in noch unbekannter Höhe zur Deckung der verbleibenden 35 %

 

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Anlagen

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