Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11788

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In dem Zeitraum vom 11. – 13.08.2017 findet die Veranstaltung Gourmet Garten Bothmer 2017 statt. Für die Stadt Klütz ist diese Veranstaltung ein großes Highlight, was sich über die Jahre schon sehr etabliert hat und auch für Touristen ein Anziehungspunkt darstellt.

 

Um die Veranstaltung abzusichern benötigt die BBL eine Pachtbürgschaft über 2.000,00 €

Diese Pachtbürgschaft dient zur Absicherung eventueller Forderung aus dem Pachtvertrag zwischen der BBL (Verpächter) und dem Veranstalter Regionalmarketing Mecklenburg-Schwerin e.V. (Pächter), für die Nutzung des Schlossparkes des Schloss Bothmer, für die o.g. Veranstaltung und erlischt fristgerecht nach Beendigung des Pachtverhältnisses.

 

Der Veranstalter Regionalmarketing Mecklenburg-Schwerin bittet um Übernahme der Bürgschaft durch die Stadt Klütz. Die Bürgschaft wird durch die Stadt Klütz übernommen und nicht wie angegeben das Amt Klützer Winkel.

Die Genehmigung der Kommunalaufsicht für die Bürgschaft nach § 57 Abs. 1 KV M-V steht noch aus.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Eilentscheidung gemäß Anlage für die Pachtbürgschaft in Höhe von 2.000,00 € der Veranstaltung Gourmet Garten Bothmer 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

PSK 02-28101-52490001

Im Haushalt 2.000,00 € eingeplant.

 

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Anlagen

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