Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11755

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am ……….. 2017 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für einen Teilbereich der Ortslage Arpshagen für das WA-Gebiet nördlich/nordöstlich der „Neuen Straße“ gefasst.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Arpshagen auf der Grundlage der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Arpshagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Die Planungsziele wurden in Hinblick auf die beabsichtigte Wohnbebauung mit dem Aufstellungsbeschluss formuliert.

 

Zusätzliche öffentliche Verkehrsanlagen sind nicht vorgesehen. Die Erschließung soll über den vorhandenen Privatweg erfolgen.

 

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich äußern kann.

Von der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Innerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 ist die Schaffung von Baurecht für ein Baugrundstück unter Berücksichtigung der Regelung des Bestandes der Baugrenzen vorgesehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Klütz für den Bereich des WA-Gebietes an der „Neuen Straße“, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über

 

die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Das Plangebiet befindet sich in Arpshagen und wird begrenzt:

-       im Norden:durch Grünflächen,

-       im Osten:durch Flächen für die Landwirtschaft bzw. Grundstücksflächen,

-       im Süden:durch den Privatweg,

-       im Westen:durch die „Neue Straße“. 

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 und die zugehörige Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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