Beschlussvorlage - GV Ziero/17/11711

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 26.02.2015 die Aufstellung der

  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 für das "Wohn-, Misch- und Gewerbe­gebiet Schwanzenbusch Nord" gemäß §§ 2 und 8 BauGB beschlossen.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 reagiert die Stadt Wismar auf die anhaltende Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum. Nachgefragt werden sowohl Grundstücke für die Bebauung mit Einfamilienhäusern und kleinen Stadtvillen als auch attraktive Mietwohnungen innerhalb moderner Wohnanlagen. Innerhalb des Geltungsbereiches der 2. Änderung soll der Schwerpunkt auf die Angebotserweite­rung in den Bereichen Einfamilienhäuser und Stadtvillen gelegt werden. Die bislang im Geltungsbereich ursprünglich vorgesehenen gemischten Bauflächen sollen künftig zugunsten der Wohnnutzung entfallen. Um hier ein entsprechendes städtebauliches Konzept umsetzen zu können, soll der Bebauungsplan Nr. 34/94 eine Änderung er­fahren.

Inhalt der Änderung ist im Wesentlichen eine Optimierung der verkehrlichen Er­schließungsanlagen, die Anpassung der Baugebiete und der Baugrenzen an die ge­änderten baulichen Nutzungsziele. Die Ermittlung evtl. zusätzlicher Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Ausgleich sind ebenso wie die Beachtung der Belange des Immissionsschutzes Bestandteil der Änderung.

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes war zunächst für den gesamten Ände­rungsbereich die Entwicklung eines Wohngebietes vorgesehen. Nunmehr sollen je­doch nördlich gelegene Flächen weiterhin, gemäß der Ursprungsplanung, als Ge­werbe- bzw. eingeschränkte Gewerbegebiete entwickelt werden.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes werden weitere Flächen in den Änderungs­bereich aufgenommen. Es handelt sich dabei um Flächen, die für eine Mehrfamilien­hausbebauung und für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden. Die Gemeinde Zierow wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 für das "Wohn-, Misch- und Gewerbe­gebiet Schwanzenbusch Nord" weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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