Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11766

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Flurbereinigung (auch ländliches/landwirtschaftliches Neuordnungssystem oder Bodenordnungsverfahren genannt) hat in erster Linie die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel, insbesondere wenn dieser durch Realteilung zersplittert wurde sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung. Gleichzeitig werden im Rahmen des Verfahrens infrastrukturelle Vorhaben der Gemeinden oder Regionen unterstützt. Die Gesetzesgrundlage bildet das Flurbereinigungsgesetz. Eine informatorische Übersicht zu den möglichen Instrumenten der Landentwicklung wird als Anlage beigefügt.

 

Für die Gemeinde Hohenkirchen, insbesondere für die Ortsteile Hohen Wieschendorf, Beckerwitz, Hohenkirchen, Gramkow und Niendorf, wird die Chance zur Bereinigung öffentlicher als auch privatrechtlicher Belange in der Durchführung eines behördlichen Flurneuordnungsverfahrens gesehen.

 

Für die Gemeinde Hohenkirchen ergäbe sich beispielsweise folgender Handlungsbedarf:

      Renaturierung Hörrwisch Hohen Wieschendorf

      Machbarkeitsstudie/Gewässerentwicklungskonzept Beckerwitzer Graben

      Landtausch ca. 200 – 300 ha in den Gemarkungen Hohenkirchen, Beckerwitz, Gramkow

      Bereinigung Gemarkungsgrenze Beckerwitz / Hohen Wieschendorf

      Ausbau Wanderwege / Radwege

      Kreisverkehr Gramkow

      Naturschutzprojekt Niendorf – Polder

 

Je konkreter und stichhaltiger das Vorbringen der Gemeinde zur Notwendigkeit der Einleitung eines solchen Verfahrens ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit der Anordnung durch das StALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg mit Sitz in Schwerin) sowie der oberen Einordnung im Bewilligungssystem der Behörde. Die Anordnung liegt im Ermessen der Flurneuordnungsbehörde. Eine Antragsfrist ist nicht zu beachten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Antrag zur Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens in der Gemeinde Hohenkirchen beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

staatliche Zuschüsse sowie Kostentragung durch die Teilnehmergemeinschaft

 

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Anlagen

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