Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11746

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeinde des Ostseebades Boltenhagen wird der Hort „Neptuns Kinnings“ durch den DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. betrieben. Viele Eltern sind nach dem Schulschluss auf die Betreuung ihrer Kinder in dem Hort an der Grundschule des Ostseebades Boltenhagen angewiesen, so dass sich im Laufe der Jahre der Bedarf an Hortplätzen verdoppelt hat. Anfänglich standen im Hort 70 Plätze zur Verfügung. Derzeit werden laut aktueller Betriebserlaubnis 129 Plätze vorgehalten.

 

Aufgrund der steigenden Geburtenzahlen wurde erstmals in dem Schuljahr 2016/2017 die Klassenstufe 1 der Grundschule im Ostseebad Boltenhagen dreizügig geführt. Hiermit ist ebenfalls in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 zu rechnen. Infolgedessen ist die Nachfrage an Hortplätzen bereits seit dem Schuljahr 2016/2017 gestiegen. Für das Schuljahr 2017/2018 gibt es wiederrum eine hohe Nachfrage. Derzeit kann die Aufnahme für ca. 25 Hortkinder nicht gewährleistet werden.

Darüber hinaus hat der Hort „Neptuns Kinnings“ durch den Landkreis Nordwestmecklenburg Auflagen zur Verbesserung des Brandschutzes erhalten. Die Brandschutzauflagen sind umgehend umzusetzen, da der Entzug der Betriebserlaubnis droht. Der Umbau der Einrichtung führt eine Reduzierung der Grundfläche für die Gruppenräume mit sich. Dementsprechend muss durch die steigende Nachfrage und die Umsetzung der Brandschutzauflagen die Grundfläche der Einrichtung erweitert werden. Diesbezüglich werden Varianten durch das Bauplanungsbüro Slopinski erarbeitet.

 

Um eine kurzfristige Lösung für den erhöhten Bedarf an Hortplätzen zu schaffen, sollen Klassenräume sowie der Fachraum für den Werkunterricht in der Grundschule im Ostseebad Boltenhagen genutzt werden. Sollte bei der baulichen Umsetzung der Brandschutzauflagen ebenfalls ein Leerzug der Horträume notwendig sein, werden die Hortkinder übergangsweise ebenfalls in den Klassenräumen der Grundschule betreut.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, als Schulträger der Grundschule im Ostseebad Boltenhagen

  1. bis auf weiteres die Doppelnutzung der Klassenräume in der Grundschule für den Schulunterricht sowie zur Betreuung der Hortkinder des Hortes „Neptuns Kinnings“ im Schulgebäude.
  2. die Auslagerung des Fachraumes für den Werkunterricht aus dem Nebengebäude
    1. Kurzfristige Lösung: Auslagerung in Container
    2. Langfristige Lösung: Integration ins Schulgebäude.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschlusslage.

Die entstehenden Kosten werden durch das Bauplanungsbüro Slopinski mündlich vorgetragen.

 

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