Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11709

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 08. Juni 2017 stelle der Zirkus Frank den Antrag in der Zeit vom 20. Juni 2017 bis 28. August 2017, 25 Werbeplakate in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit den Ortsteilen Tarnewitz, Redewisch und Wichmannsdorf zu errichten. Hierzu teilte Frau Frank vom Zirkus mündlich mit, dass sie für Schulkinder und Hortkinder kostenlose Vorstellungen anbieten wird und eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühr wünscht. 

Auf der Grundlage des § 5 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Sondernutzungssatzung) vom 14. Juni 2016 ist die Errichtung von Werbeplakaten gebührenpflichtig. Mit E-Mail vom 19. Juni 2017 wurde dem Zirkus Frank mitgeteilt, dass bei 69 Tagen, bei 25 Werbeschildern je 1 Euro pro Tag, gemäß der Sondernutzungssatzung eine Gebühr von 1725,00 Euro zu entrichten sind. Gleichzeitig wurde angefragt, ob Sie den Antrag aufrechterhält. Um eine Mitteilung bis 20. Juni 2017 wurde gebeten. Mit Schreiben vom 23. Juni 2017 stellte der Zirkus Frank an den Bürgermeister der Gemeinde Boltenhagen gemäß § 8 Abs. 4 der Sondernutzungsatzung der Gemeinde Boltenhagen den  Antrag, von den  Sonderungsgebühr von 1725,00 Euro abzusehen oder eine Ermäßigung aus Billigkeitsgründen festzusetzen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Sondernutzungsgebühr für die Errichtung von 25 Webeschilder vom Zirkus Frank in der Zeit vom 20. Juni 2017 bis 28. August 2017 in der Gemeinde Ostseebad auf …… Euro zu reduzierten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Gebühr  …….. Euro

 

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Anlagen

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