Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11704

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 durchgeführt. Die Unterlagen lagen im Zeitraum vom 28. Juni 2016 bis zum 28. Juli 2016 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Während der Beteiligung wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht abgegeben. Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden abgegeben und werden behandelt. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Im Ergebnis werden die Zielsetzungen zur Ausnutzung der Grundstücke in Bezug auf die Grundflächenzahlen für die Ferienhausgebiete präzisiert. In Bezug auf die Belange der Raumordnung wird klargestellt, dass die Inanspruchnahme von dem Flurstück 8, das teilweise zu Zwecken der Landwirtschaft genutzt wird, nicht die Grundzüge der räumlichen Ordnung und der übergeordneten Planung entgegensteht. Es wird nur eine kleine Teilfläche für Regenwasserableitung genutzt, die deutlich kleiner als 5 ha ist und sich in eine Arrondierung des Gebietes befindet.

Der Titel des Gebietes wird unter Bezug auf das Stellungnahmeverfahren als 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Damshagen für das Gutshaus Parin verändert.

Die Gemeinde macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Titel der Satzung wird wie folgt geändert. Anstelle 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird unter Bezug auf die Einbeziehung von einer kleinen Teilfläche der Titel abgeändert in „Satzung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.“
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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