Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11702

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat das Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes durchgeführt. Die Planunterlagen lagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Amt Klützer Winkel in der Zeit vom 28. Juni 2016 bis zum 28. Juli 2016 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Beteiligung wurden Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht abgegeben. Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange liegen vor.

Im Ergebnis ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und,

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Planunterlagen werden ergänzt. Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und der Überprüfung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden keine landwirtschaftlichen Flächen beansprucht, die die Grundzüge der räumlichen Ordnung berühren. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Korrektur der Darstellungen in Anpassung an den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan. Der Bebauungsplan weist im nördlichen Bereich mehr Flächen als Mischgebiet aus, als dies im Flächennutzungsplan bereits berücksichtigt ist. Dadurch waren ursprünglich die Grundzüge der baulichen Entwicklung nicht berührt. Es wird eine kleine Teilfläche zusätzlich einbezogen, die als Fläche für Landwirtschaft im Flächennutzungsplan dargestellt ist, real jedoch nur zum Teil für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Da diese Flächen für die Regenwasserableitung notwendig ist (lagebedingt und von der Topographie her begründet) und deutlich unter 5 ha ist, geht die Gemeinde davon aus, dass Grundzüge der baulichen Entwicklung nicht berührt sind.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damhagen macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.             
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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