Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11764

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung wurde der Zustand der Verbindungsstrasse zwischen Beckerwitz und Beckerwitz Ausbau angesprochen. Für diesen Bereich wurde in diesem Haushaltsjahr Mittel zur Straßenunterhaltung eingeplant. Aufgrund einer Begehung und der Auswertung der Karten werden hier Probleme im Untergrund vermutet. Der beiliegende Kartenauszug zeigt offene und verrohrte Gräben, so dass die Wassereinträge im Straßenunterbau die Abbrüche der Straße erklären. Eine Instandsetzung ist somit nur eine vorübergehende Problemlösung. Eine Baugrundstabilisierung ist immer mit hohen Kosten verbunden. Aufgrund der Durchlassproblematik wurde kurz mit dem WBV gesprochen. Herr Brüsewitz sieht hier keine Möglichkeiten im Rahmen des Hochwasserschutzes zu unterstützen. An dieser Stelle sollte geprüft werden, inwieweit andere Fördermöglichkeiten für die Erneuerung von Durchlässen einschl. des zugehörigen Straßenabschnittes eingeworben werden können. 

 

WP_20170705_18_30_31_Pro

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die grundhafte Erneuerung des Streckenabschnittes zwischen Beckerwitz und Beckerwitz Ausbau (Grundsatzbeschluss). Damit die Maßnahme für die Gemeinde umsetzbar ist, sind mögliche Förderungsmittel aufzuzeigen und einzuwerben. Für die notwendige Planung sind Angebote für die Planungsleistungen, Baugrunduntersuchung und Vermessung einzuholen. Vor Auftragsvergabe der Planungsleistung stellt der Planer seinen Entwurfsvorschlag im Bauausschuss der Gemeinde vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Unbekannt, erst nach Baugrunduntersuchung

 

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Anlagen

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