Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11763

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung wurde der Zustand des unbefestigten Weges von Wohlenhagen in Richtung Bössow. Dieser Bereich liegt im Gemeindegebiet Hohenkirchen. Für diesen Bereich wurde in diesem Haushaltsjahr Mittel zur Straßenunterhaltung eingeplant. Zu diesem Sachverhalt hat Herr Ingwersen und Herr Kieslich vom Amt Klützer Winkel unabhängig voneinander den Zustand besichtigt und bewertet.

 

Unser Weg ist etwa 730 m lang. Grundsätzlich herrscht zwischen mir und Herrn Ingwersen Einigkeit darüber, dass aufgrund der Höhenunterschiede immer Probleme mit dem Regenwasser auftreten werden und die feinen Anteile ausgespült werden. (Gleiches Schadensbild wie derzeit auch). Auf dem Weg würde nach kurzer Zeit wieder nur der grobe Schotter freiliegen und ist somit nicht besser, als der jetzige Weg und weiterhin gefährlich für Radfahrer. Der jetzt geplante Aufwand (mind. 700 to mind. Betonrecycling ) liegt bei netto mind. 20.000 Euro.  Der regelmäßige Unterhaltungsaufwand ist groß.

 

Derzeit liegen Kosten für den Bau einer Betonspurbahn in der Gemeinde Kalkhorst vor. Für die Betonspurbahn in einer Länge von 1.200 m mit zwei Durchlässen, Grünausgleich, Banketten und Nebenkosten werden etwa 240 TEuro brutto angegeben. Der Ausbau erfolgt grundhaft also auch mit neuer Tragschicht.

 

Der Vorschlag der Verwaltung: Statt der einfachen Unterhaltungsmaßnahme ist die grundhafte Erneuerung des unbefestigten Teiles nachhaltiger. Für diese Maßnahme könnten sicherlich Förderungsmittel beantragt werden (ggf. 65%). Der Weg ist attraktiv für Wanderer und Radfahrer. Der Mittelstreifen könnte als Reitspur genutzt werden. Für die Einheimischen wird der Weg als Verbindungsweg genutzt. Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung und der daraus ggf. nur notwendigen Maßnahmen (ohne Durchlässe etc.) ca. 130.000 Euro.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die grundhafte Erneuerung des unbefestigten ländlichen Weges als Betonspurbahn (Grundsatzbeschluss). Damit die Maßnahme für die Gemeinde umsetzbar ist, sind mögliche Förderungsmittel aufzuzeigen und einzuwerben. Für die notwendige Planung sind Angebote für die Planungsleistungen, Baugrunduntersuchung und Vermessung einzuholen. Vor Auftragsvergabe der Planungsleistung stellt der Planer seinen Entwurfsvorschlag im Bauausschuss der Gemeinde vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 130.000 Euro

 

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Anlagen

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