Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11757

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen ist gemäß § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) in der Fassung vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106) verpflichtet zur Durchführung des Straßenwinterdienstes innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Die Verpflichtung des Winterdienstes hatte die Gemeinde bis zur Wintersaison 2016/2017 an zwei vertraglich Firmen übertragen.

 

Bereits mehrfach hat die Gemeinde über die Möglichkeit diskutiert, die Durchführung des Straßenwinterdienstes eigenverantwortlich zu organisieren. Hierzu bedarf es sodann weitere Schritte wie zum Beispiel: Beschaffung von Maschinen, Schaffung einer Lagerhalle usw.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Straßenwinterdienst auf den gemeindeeigenen Straßen innerhalb der Ortslagen durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Finanzielle Auswirkungen können noch nicht beziffert werden

 

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