Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11736

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 24. Mai 2017 teilt Herr Christoph Weiher mit, dass er zum 25.05.2017 sein Mandat im WTU-Ausschuss der Stadt Klütz aus persönlichen Gründen niederlegen möchte.

 

Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft eines Gemeindevertreters und/oder eines sachkundigen Einwohners als Mitglied in einem beratenden Ausschuss der Gemeindevertretung ist die Wahl durch die Gemeindevertretung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V). Dieser Wahlbeschluss ist bei einem Rücktritt aufzuheben und das geschieht auch bei „eigenem Verlangen“ oder anderem Vorschlag durch die Fraktion durch „Abberufung“. Hierzu § 19 Absatz 3 Satz 3 KV M-V, danach kann auch ein ehrenamtlich Tätiger seine Abberufung verlangen und dann nach § 32 Absatz 3 KV M-V durch die GV mit Mehrheitsbeschluss abberufen werden.

 

Aus diesem Grund muss die Stadtvertretung der Stadt Klütz die Abberufung von Herrn Christian Weiher mit einem Mehrheitsbeschluss aller Stadtvertreter beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Herrn Christian Weiher aus dem WTU-Ausschuss der Stadt Klütz abzuberufen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

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