Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11736
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung eines Mitgliedes des WTU-Ausschusses der Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Verfasser/Antragsteller:
- Sabrina Seemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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11.07.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24. Mai 2017 teilt Herr Christoph Weiher mit, dass er zum 25.05.2017 sein Mandat im WTU-Ausschuss der Stadt Klütz aus persönlichen Gründen niederlegen möchte.
Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft eines Gemeindevertreters und/oder eines sachkundigen Einwohners als Mitglied in einem beratenden Ausschuss der Gemeindevertretung ist die Wahl durch die Gemeindevertretung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V). Dieser Wahlbeschluss ist bei einem Rücktritt aufzuheben und das geschieht auch bei „eigenem Verlangen“ oder anderem Vorschlag durch die Fraktion durch „Abberufung“. Hierzu § 19 Absatz 3 Satz 3 KV M-V, danach kann auch ein ehrenamtlich Tätiger seine Abberufung verlangen und dann nach § 32 Absatz 3 KV M-V durch die GV mit Mehrheitsbeschluss abberufen werden.
Aus diesem Grund muss die Stadtvertretung der Stadt Klütz die Abberufung von Herrn Christian Weiher mit einem Mehrheitsbeschluss aller Stadtvertreter beschließen.