Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11688
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, § 145 BauGB und § 173 BauGB
Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, AZ 71323-17-08
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Robert Kieslich
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Entscheidung
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21.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird der Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§63 LBauO MV) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen gestellt.
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, ist jedoch Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Beckerwitz. Insofern erfolgt eine Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Art der baulichen Nutzung entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem Dorfgebiet im Sinne des § 5 Abs.2 (3) BauNVO – sonstige Wohngebäude. Diese Art der Nutzung entspricht der Eigenart der näheren Umgebung. Das geplante Maß der Nutzung entspricht ebenfalls der Eigenart der näheren Umgebung.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Vorgenannte Aspekte werden eingehalten.
Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen für den bebauten Ortsteil Beckerwitz, daher ist eine Befreiung von den Festsetzungen nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen, Gemarkung Beckerwitz, Flur 2, Flurstück 46/31, AZ 71323-17-08 herzustellen.
Das Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfällt.