Beschlussvorlage - AA Amt/17/11528

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schiedspersonen der Schiedsstelle des Amtes Klützer Winkel sind an das Amt Klützer Winkel mit der Bitte herangetreten, eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung der Tätigkeit in der Schiedsstelle zu erhalten. Die Schiedsstelle des Amtes Klützer Winkel besteht aus drei Schiedspersonen.

 

Die Schiedsstelle wird auf Verlangen tätig und stellt ein freiwilliges Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle dar und bietet den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Konflikt schnell und kostengünstig auf außergerichtlichem Wege zu lösen. Durchschnittlich betreut die Schiedsstelle des Amtes Klützer Winkel zwei Verfahren pro Kalenderjahr.

Des Weiteren bietet die Schiedsstelle jeden 3. Donnerstag im Monat eine offene Sprechstunde in den Räumlichkeiten des Amtes Klützer Winkel an.

 

Nach Rücksprache mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg ist eine Hauptsatzungsregelgung zur Zahlung von Aufwandentschädigungen nicht notwendig. Ein Beschluss wird als ausreichend angesehen.

 

Im Vergleich zu anderen Schiedsstellen im Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. eine Entschädigung in Höhe von 20,00 Euro als angemessen angesehen.

 

Variante I:

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung:

Jede Schiedsperson erhält pro Monat eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,- Euro.

(Die Schiedspersonen sind gleichgestellt.)

 

 

Variante II:

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung:

Jede Schiedsperson erhält für die Teilnahme an einer Sitzung der Schiedsstelle bzw. an der Sprechstunde eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,- Euro.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, jede Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Klützer Winkel erhält eine …

 

Variante I:

funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,- Euro pro Monat.

 

Variante II:

sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,- Euro.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben in Höhe der jeweiligen Variante:

 

Variante I: 3 Schiedspersonen * 12 Monate * xx,- Euro

Beispiel:3 x 12 x 20 Euro = 720,- Euro im Jahr

 

 

Variante II:3 Schiedspersonen * x Sitzungen + 12 Sprechstunden * xx,- Euro

Beispiel:3 * (4 Sitzungen + 12 Sprechstunden) * 20 Euro = 960 Euro

 

 

Deckung aus dem Produktsachkonto 1.12206.56310000 (Büromaterial für die Schiedsstelle) und 1.12206.56120000 (Aufwendung für Aus- und Fortbildung der Schiedsstelle)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...