Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11661

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Perlin, vertreten durch Herrn RA Dr. Groteloh ist erfolgreich gegen die Festsetzung der Kreisumlage vorgegangen (VG SN; Az.: 1 A 387/14).

 

In der Urteilsbegründung heißt es, dass zumindest dann, wenn eine „freie Spitze“ unterhalb einer 5-Prozentgrenze liegt, (d.h. weniger als 5 % der insgesamt verfügbaren Mittel für freiwillige Aufgaben zustehen) das gemeindliche Recht auf eine finanzielle Mindestausstattung verletzt ist.

 

Zu beachten ist, dass die Verhältnisse nicht in allen Gemeinden mit denen in der Gemeinde Perlin vergleichbar sind.

 

Ob eine Gemeinde dennoch vorsorglich Widerspruch einlegt, liegt in der Entscheidung der Gemeinde selbst.

 

Wenn sich die Gemeinde dazu entschließt, form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid 2017 vom 23. Mai 2017, eingegangen am 26. Mai 2017, einzulegen sollte auch gleichzeitig die Aussetzung des Verfahrens, bis das OVG Greifswald im Berufungsverfahren der Gemeinde Perlin gegen den Landkreis Nordwestmecklenburg eine Entscheidung getroffen hat oder das Urteil des VG Schwerin in dieser Angelegenheit rechtskräftig wird, beantragt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid 2017 vom 23. Mai 2017, eingegangen am 26. Mai 2017, für die Gemeinde Kalkhorst einzulegen und gleichzeitig die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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