Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11614

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der aktuellen Grundstücksnachfrage ist eine neue Parzellierung des B-Plan Bereiches  5.3 insbesondere des Flurstückes 43/2 erforderlich. Dadurch ist die Herstellung eines weiteren Niederschlags-/Schmutzwasseranschlusses notwendig. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, die neuen Grundstücke mit einem Wasseranschluss zu versehen. Aufgrund des Verlaufes der Wasserleitung auf der anderen Straßenseite, sollte über eine grabenlose Verlegung der Wasserleitungen nachgedacht werden. Da der Bauherr sich meist für die kostengünstige Lösung entscheidet, sollte die Gemeinde zum Erhalt des Straßenbildes diese Leistung in ihrem Interesse ausführen lassen. Der Zweckverband würde standardmäßig nur die Straße öffnen und wieder verschließen.

 

Die Kosten für den Schmutz- und Niederschlagswasseranschluss wurden durch den Zweckverband mit etwa 1.500 Euro je Anschluss veranschlagt. Gesamtbetrag etwa 3.000 Euro. Der neue Leitungsbestand muss auf den Grundstücken besichert werden.

 

Die Kosten für die drei Trinkwasseranschlüsse veranschlagen Sie mit jeweils etwa 2.500 bis 3.000 Euro. Sie legen dabei Ihre Gebührensatzung mit dem Grundpreis für den ersten Meter, den darüber hinaus zu verlegenden Metern zugrunde zzgl. der notwendigen Durchpressung.

 

Die Summe beläuft sich auf etwa 12.000 Euro. Aufgrund von hoheitlichen Aufgaben des ZVG und bestehenden Gewährleistungsverpflichtungen sind wir in der Auftragsvergabe gebunden. In der Haushaltsplanung 2017 sind keine Mittel für das Vorhaben eingestellt. Die Kosten sollen gleichmäßig auf die neuen Erwerber verteilt und auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden. Der Mehrerlös deckt somit die entstehenden Kosten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von etwa 12.000 Euro einzustellen, den Zweckverband Grevesmühlen mit der Nachrüstung zu beauftragen und die Mehrausgaben aus den Grundstücksverkäufen zu erlösen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben in Höhe von etwa 12.000 Euro/Mehreinnahme etwa 12.000 Euro.

 

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Anlagen

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