Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/17/11606

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V.) Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Gemeinde Kalkhorst) festzulegen.

 

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V. legte am 08. März 2017 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertageseinrichtung Kalkhorst vor und informierte, dass die tarifliche Erhöhung der Gehälter höhere Kosten nach sich zieht und somit eine neue Entgeltverhandlung notwendig wird.

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg, das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V. und die Gemeinde Kalkhorst einigten sich darauf, auf die Entgeltverhandlung zu verzichten und die neuen Gemeindewohnsitz- und Elternanteile im Umlaufverfahren festzusetzen.

 

Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Die Gemeinde Kalkhorst hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % festgesetzt.

 

Da sich die Gemeinde Kalkhorst gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung. befindet, sollten die freiwilligen Leistungen weiterhin auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

 

Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird die Festsetzung des Gemeindeanteils auf eine Mindestbeteiligung von 50 % erneut empfohlen. Sollte die Gemeinde eine höhere wie die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung in Höhe von 50 % wünschen, müsste ein Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Entgelte ab dem 1. April 2017 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten gesamt

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Eltern-anteil

Abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Erhöhung im Vergleich zum Entgelt bis 31.03.2017 jeweils für Ge-meinde und Eltern

Krippe ganztags

811,49

277,00 €

267,25

267,24 €

167,24

19,63 €

Krippe Teilzeit

525,97

161,00

182,49

182,48 €

122,48

14,00 €

Krippe halbtags

383,21

100,00 €

141,61

141,60

101,60

11,17 €

Kindergarten ganztags

419,50

146,00 €

136,75

136,75

 

12,32 €

Kindergarten Teilzeit

291,58

83,00 €

104,29

104,29

 

  9,93 €

Kindergarten halbtags

227,60

48,00 €

89,80

89,80

 

  8,73 €

Hort

ganztags

278,81

94,00 €

92,41

92,40

 

10,05 €

Hort

Teilzeit

189,99

52,00 €

69,00

68,99

 

  8,61 €

 

 

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