Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11518

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnungen für die Jahre 2012 bis 2016 wurde auch der Amtsbauhof endabgerechnet. Dazu wurden bei den Ist-Ausgaben die tatsächlichen Auszahlungen im Finanzhaushalt zu Grunde gelegt. Die Summe dieser Auszahlungen wurde um die Personalkosten für den Sachbearbeiter des Amtes (weil schon über die Amtsumlage gedeckt) und die Fremdeinnahmen bereinigt. Der daraus resultierende Ist Stunden Satz wurde dann mit den jeweils geleisteten Stunden für die Gemeinde Damshagen multipliziert.

 

Da für die Planung und auch unterjährig nur mit einem Soll-Stundensatz gerechnet wurde, ergibt sich in den Jahren jeweils eine Differenz. Diese ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

Zu beachten ist, dass für die HHJ 2012 – 2016 keine zahlungswirksame Buchung mehr möglich ist! Dies wäre ein Verstoß gegen § 25 GemKVO! Es sind nur noch zahlungsneutrale Umbuchungen erlaubt. Aus diesem Grunde müssen Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegenüber den Gemeinden Klütz und Damshagen gebildet werden um diese dann 2017 zahlungswirksam zu verrechnen. Dabei wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, keine produktgenaue Unterteilung mehr vorzunehmen.

Änderungen im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnungen (Bsp. Korrekturbuchungen) vorbehalten. Diese werden dann aber detailliert im Anhang erläutert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Endabrechnung des Amtsbauhofes und der daraus resultierend überplanmäßigen Auszahlung im Produktsachkonto 114.03-52543000 gemäß den anliegenden Aufstellungen/ Abrechnungen. (Änderungen im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnungen vorbehalten)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Auszahlung im PSK 114.03-52543000

 

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