Beschlussvorlage - V Bolte/17/11389-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Amt Klützer Winkel sind die in dem Beschlussauszug genannte Anträge an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2017 fristgerecht eingegangen. Auf der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales am 06.04.2017 hat der Ausschuss die in der Anlage dargestellte Empfehlung gegeben.

Gemäß des § 7 Abs. 2 e) der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann der Bürgermeister über die Gewährung der Zuschüsse bis zu einer Höchstgrenze von 1.000,00 € entscheiden.

 

Entsprechend muss die Gemeindevertretung über die Gewährung des Zuschusses an den SC Boltenhagen e.V. in Höhe von 1.350,00 € und an den Seniorenbeirat in Höhe von 1.000,00 € entscheiden.

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2017 sind folgende Mittel eingeplant:

12.28101.54159000 – Zuschüsse Vereine/Verbände 5.000,00 Euro. Davon waren in den letzten Jahren 1.000,00 Euro für den Seniorenbeirat der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zweckgebunden. 2.650,00 Euro sind ebenfalls aus diesem Produkt gemäß der Empfehlung des Sozialausschusses einer Verwendung zugeführt worden. Entsprechend verbleiben 1.350,00 Euro.

 

12.28101.54190000 – Zuschüsse für lfd. Zwecke Heimatpflege 400,00 Euro.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2017

Seniorenbeirat

1.000,00

SC Boltenhagen – Vereinsarbeit

  1.350,00 €

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschlussfassung.

 

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Anlagen

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