Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11674

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Hinweise der Kommunalaufsicht im Zuge des Genehmigungsverfahrens zur Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurden gegenüber der am 11.05.2017 beschlossenen Haushaltssatzung nachfolgende Änderungen vorgenommen:

 

-          Reduzierung des Ansatzes von 365.000 € auf 50.000 € (nur Planungskosten), da eine Projektrealisierung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen wird) im Produktsachkonto
541.01 – 09600000 – 057 – Sanierung der Straße von Redewisch nach Redewisch-Ausbau

-          Reduzierung des Ansatzes von 260.000 € auf 50.000 € (nur Planungskosten), da eine Projektrealisierung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen wird) im Produktsachkonto 541.01 – 09600000 – 058 – Ausbau der Straße von Redewisch – Höhe Gutshaus in Richtung Niederklütz

-          Erhöhung des Planansatzes im Finanzhaushalt aufgrund des Abschlusses eines Vergleiches in einer Gewerbesteuerangelegenheit um 150.000 € im Produktsachkonto 611.01 – 60130000

 

Es ergibt sich somit ein neuer Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 379.100,00 € sowie ein neuer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von – 1.441.100,00 €. (siehe als Anlage beigefügtem Finanzhaushalt)

 

Gemäß § 12 Nr. 3 GemHVO-Doppik dienen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im vorliegenden Fall reichen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit nicht aus, um die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zu refinanzieren. Es ergibt sich ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.441.100 EUR.

 

Das Problem kann jedoch behoben werden, in dem von der Möglichkeit gemäß § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik Gebrauch gemacht wird. Die Gemeinde Boltenhagen weist zum 31.12.2015 einen positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus, welcher im Finanzplanungszeitraum weiter ansteigt. Das geplante Absinken in 2016 wird bereits im Jahr 2017 überkompensiert, so dass nach Einschätzung der Kommunalaufsicht der Betrag in Höhe von 1.441.100 € vom laufenden Bereich in den investiven Bereich zugeführt werden könnte.

 

Somit hätte man den zuvor negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR reduziert.

 

ACHTUNG: technisch ist die Buchung gemäß § 12 Nummer 4 GemHVO-Doppik derzeit allerdings noch nicht umsetzbar, so dass die Umbuchung im Finanzhaushalt nicht abgebildet

wird. Die ordentlichen Auszahlungen erhöhen sich dann um 1.441.100 € auf 4.717.400 € und im Gegenzug verändern sich auch die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.543.700 € auf 2.984.800 € (ebenfalls um 1.441.100 €).

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2017 wurde manuell um die Umbuchung gemäß § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik geändert.

Diese Verfahrensweise wurde am 08.06.2017 mit der Kommunalaufsicht des Landkreises abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Änderungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-

 

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Anlagen

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