Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11672

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23. Mai 2017 teilt Frau Mascha Brand mit, dass sie per sofort ihr Mandat im Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen aus persönlichen Gründen niederlegen möchte.

 

Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft eines Gemeindevertreters und/oder eines sachkundigen Einwohners als Mitglied in einem beratenden Ausschuss der Gemeindevertretung ist die Wahl durch die Gemeindevertretung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V). Dieser Wahlbeschluss ist bei einem Rücktritt aufzuheben und das geschieht auch bei „eigenem Verlangen“ oder anderem Vorschlag durch die Fraktion durch „Abberufung“. Hierzu § 19 Absatz 3 Satz 3 KV M-V, danach kann auch ein ehrenamtlich Tätiger seine Abberufung verlangen und dann nach § 32 Absatz 3 KV M-V durch die GV mit Mehrheitsbeschluss abberufen werden.

 

Aus diesem Grund muss die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die Abberufung von Frau Mascha Brand mit einem Mehrheitsbeschluss aller Gemeindevertreter beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, Frau Mascha Brand aus dem Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen abzuberufen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

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