Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11651

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Abberufung von Herrn Jan Musilinski als weiteres Mitglied im Amtsausschuss muss ein weiteres Mitglied neu gewählt werden.

 

Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Gemeinde Hohenkirchen nach § 132 Abs. 2 Satz 2 KV M-V 1 weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.

 

Nach § 132 Abs. 3 KV M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Bürgermeister hat dabei seine Stimme offen abzugeben. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate im Amtsausschuss ist er auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen wählt folgendes weiteres Mitglied des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel sowie dessen Vertreter:

 

Frau/Herrn ………………………         Vertreter/in Frau/Herrn………………………

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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