Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11650

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10. Mai 2017 teilt Herr Jan Musilinski mit, dass er per sofort sein Mandat im Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel aus persönlichen Gründen niederlegen möchte.

 

Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft eines Gemeindevertreters und/oder eines sachkundigen Einwohners als Mitglied in einem beratenden Ausschuss der Gemeindevertretung ist die Wahl durch die Gemeindevertretung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V). Dieser Wahlbeschluss ist bei einem Rücktritt aufzuheben und das geschieht auch bei „eigenem Verlangen“ oder anderem Vorschlag durch die Fraktion durch „Abberufung“. Hierzu § 19 Absatz 3 Satz 3 KV M-V, danach kann auch ein ehrenamtlich Tätiger seine Abberufung verlangen und dann nach § 32 Absatz 3 KV M-V durch die Gemeindevertretung mit Mehrheitsbeschluss abberufen werden.

 

Aus diesem Grund muss die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die Abberufung von Herrn Jan Musilinski mit einem Mehrheitsbeschluss aller Gemeindevertreter beschließen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, Herrn Jan Musilinski aus dem Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel abzuberufen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...