Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11650
Grunddaten
- Betreff:
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Abberufung eines Vertreters der Gemeinde Hohenkirchen im Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Verfasser/Antragsteller:
- Sabrina Seemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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15.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10. Mai 2017 teilt Herr Jan Musilinski mit, dass er per sofort sein Mandat im Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel aus persönlichen Gründen niederlegen möchte.
Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft eines Gemeindevertreters und/oder eines sachkundigen Einwohners als Mitglied in einem beratenden Ausschuss der Gemeindevertretung ist die Wahl durch die Gemeindevertretung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V). Dieser Wahlbeschluss ist bei einem Rücktritt aufzuheben und das geschieht auch bei „eigenem Verlangen“ oder anderem Vorschlag durch die Fraktion durch „Abberufung“. Hierzu § 19 Absatz 3 Satz 3 KV M-V, danach kann auch ein ehrenamtlich Tätiger seine Abberufung verlangen und dann nach § 32 Absatz 3 KV M-V durch die Gemeindevertretung mit Mehrheitsbeschluss abberufen werden.
Aus diesem Grund muss die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die Abberufung von Herrn Jan Musilinski mit einem Mehrheitsbeschluss aller Gemeindevertreter beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,9 kB
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