Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11649

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem Gebiet der Stadt Klütz gibt es insgesamt acht Dorfstraßen. Sie sind in den Ortsteilen Christinenfeld, Goldbeck, Grundshagen, Hofzumfelde, Niederklütz, Kühlenstein, Steinbeck und Tarnewitzerhagen.

 

Das Innenministerium drängt in einem Schreiben an alle Rechtsaufsichtsbehörden, den Missstand von gleich benannten Straßen mit identischen Postleitzahlen zu beseitigen. Es verweist „auf die dringliche Notwendigkeit unverwechselbarer Bestimmungsortsangaben“ hin. Sie seien für den Rettungsdienst, den Brand- und Katastrophenschutz und die Polizei von erheblicher Bedeutung und auch im Interesse der Bürger, insbesondere in Notfällen.

 

Um die Akzeptanz bei der Bevölkerung und mithin eine gewisse Identifikation mit den neuen Straßennamen zu erreichen, ist die Beteiligung bei der Namensfindung eine Möglichkeit, z.B. können Vorschläge eingereicht werden oder über mehrere Vorschläge könnte eine Abstimmung stattfinden oder, oder, oder.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt grundsätzlich die Umbenennung der Dorfstraßen in den Ortsteilen:

  • Christinenfeld
  • Goldbeck
  • Grundshagen
  • Hofzumfelde
  • Niederklütz
  • Kühlenstein
  • Steinbeck
  • Tarnewitzerhagen

Die Festlegung der neuen Straßenbezeichnungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. .

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

kann noch nicht beziffert werden

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