Mitteilungsvorlage - SV Klütz/17/11647

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Antragsstellung für die Errichtung von innerörtlichen Wegweisern von erheblicher verkehrsrechtlicher Bedeutung nach § 45 der StVO erfolgt an das Straßenverkehrsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg. Somit ist das Straßenverkehrsamtes des Landkreises Genehmigungsbehörde.

Bevor eine Entscheidung über den Antrag seitens des Landkreises erfolgt, wird im Anhörungsverfahren die Stadt Klütz über das Amt Klützer Winkel  mit einbezogen. Hierzu wird durch den Landkreis unter Fristsetzung von ungefähr 3 Wochen um Stellungnahme durch das Amt Klützer Winkel für die Stadt Klütz gebeten. Eine Abstimmung zur Stellungnahme erfolgt sodann mit dem Bürgermeister

 

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