Mitteilungsvorlage - SV Klütz/17/11646

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Amt Klützer Winkel hat im Auftrag der Stadt Klütz im Januar 2016 - entsprechend der Beschlussfassung vom 23. November 2015 - die Teileinziehung der Schloßstraße vom Markt bis zur Einmündung der L03 beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt.

Aufgrund nachzureichender Unterlagen hat der Landkreis die Entscheidung über die Teileinziehung aufgeschoben. Die Unterlagen sind vom Amt Klützer Winkel stets kurzfristig zur Verfügung gestellt worden.

Im September 2016 ist ein Schreiben mit einer Unterschriftensammlung von Anwohnern der Schloßstraße im Amt Klützer Winkel eingegangen. Die Anwohnern forderten in ihrem Schreiben die Reduzierung auf Tempo 30 im Teilbereich der Schloßstraße sowie die Herausnahme des Schwerlastverkehrs (Teileinziehung).

Dieser Antrag nebst Unterschriftensammlung ist dem Landkreis NWM ergänzend dem o.g. Antrag auf Teileinziehung weitergereicht worden.

 

Das Amt Klützer Winkel hat wiederholt beim Landkreis den Stand der Bearbeitung nachgefragt. Fortwährend wurde eine kurzfristige Bearbeitung zugesagt. Auch die Nachfragen beim Sachgebietsleiter und Fachbereichsleiter wurden entsprechend beantwortet.

 

Im Mai 2017 hat Herr Bürgermeister Jung beim 1. Beigeordneten der Landrätin, Herrn Diederich, die Bearbeitung angemahnt. Herr Diederich hat nach eigener Aussage eine kurzfristige Erledigung beim Landkreis NWM angewiesen. Auf Nachfrage beim zuständigen Sachgebietsleiter ist die Erledigung bis Mitte Juni 2017 zugesichert.

 

Loading...