Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11628

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Aufstellungsverfahren für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 für den westlichen Teilbereich "Senioren-Pflegeheim" des "Alten Sportplatzes" in Boltenhagen südlich der Ostseeallee durch. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15 für den westlichen Teilbereich "Senioren-Pflegeheim" des "Alten Sportplatzes" in Boltenhagen südlich der Ostseeallee wird im Parallelverfahren aufgestellt.

Die Beteiligungsverfahren wurden gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.  

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende Beschluss von der Gemeindevertretung zu fassen.

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 für den westlichen Teilbereich "Senioren-Pflegeheim" des "Alten Sportplatzes" in Boltenhagen südlich der Ostseeallee, begrenzt:

-          im Nordosten durch die Ostseeallee,

-          im Südosten durch den östlichen Teilbereich des "Alten Sportplatzes",

-          im Südwesten durch Grünfläche,

-          im Nordwesten durch die Zufahrt von der Ostseeallee zum öffentlichen Parkplatz "Am Reiterhof" und zum Reit- und Fahrhof.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung dann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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