Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11546

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es ist Ziel der Stadt Dassow den Bebauungsplan Nr. 23 zur Innenentwicklung (nach § 13a BauGB) als einfachen Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Ziel des einfachen Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Dassow ist das Aufzeigen und Vorbereiten von Möglichkeiten einer Innenverdichtung unter Beachtung der historischen Stadtstruktur und unter Würdigung der denkmalpflegerischen Belange. Die Stadtstruktur ist durch eine straßenbegleitende Bebauung mit Hauptnutzung geprägt. Die Bebauungsstruktur ist durch eine straßenbegleitende Bebauung mit Hauptnutzung geprägt, die durch Baulinien zu sichern ist. Die angestrebte Innenverdichtung der Quartiere muss in Einklang mit dem Erhalt der ortsbildprägenden Strukturen stehen. Dabei werden der Gebäudebestand und die Möglichkeiten der Gebäudeerweiterung sowie zusätzliche Nutzungen des Grundstücks individuell berücksichtigt.

Die Gemeinde Kalkhorst wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Dassow für das Ortszentrum weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden durch diese Planungen nicht gerührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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