Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11619

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich des Bahndammes, westlich der Rehnaer Straße und nördlich der Gärten der Wohnbebauung an der Burdenowstraße beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes für die Flächen des ehemaligen Sägewerkes und der sich südlich anschließenden Flächen bis an die Grenze des Geltungsbereiches und für die Sicherung bestehender Gewerbebetriebe geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet für den östlichen Teil des Plangebietes bis zur Rehnaer Straße geschaffen werden. Die Erschließung des geplanten knapp 10 ha großen Wohngebietes soll über eine neue Anbindung von der Rehnaer Stre erfolgen.

Parallel wird der Flächennutzungsplan mit der 4. Änderung angepasst.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet "Zum Sägewerk" der Stadt Grevesmühlen und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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