Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11617

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 beabsichtigt die Stadt Grevesmüh­len die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, in Ergänzung der schon bestehenden Wohnsiedlung, ein Einfamilienhausgebiet zu schaffen.

Das städtebauliche Konzept begründet sich aus den Zielsetzungen der Gemeinde und aus den räumlichen Gegebenheiten im Bereich des Plangebiets.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung der Stadt Grevesmühlen über den Bebauungsplan Nr. 41 „Neu Degtow West weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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