Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11589

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird die Voranfrage zum Umbau eines Nebengebäudes nebst Nutzungsänderung zur Einliegerwohnung gestellt.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, ist jedoch Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Niendorf und Bestandteil der Ergänzungssatzung des Ortsteils Niendorf. Insofern erfolgt eine Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Art der baulichen Nutzung entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem Wohngebiet im Sinne des § 4 Abs.2 (1) BauNVO – Wohngebäude. Diese Art der Nutzung entspricht der Eigenart der näheren Umgebung. Das geplante Maß der Nutzung entspricht ebenfalls der Eigenart der näheren Umgebung.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau eines Nebengebäudes zur Einliegerwohnung, Flurstücke 20/4 +20/9, Flur 2, Gemarkung Niendorf herzustellen.

Das Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfällt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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