Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11588

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird der Bauantrag (§64 LBauO MV) zum Umbau/Rückbau eines nicht genehmigten Anbaus gestellt. Hierzu soll ein vorhandener Gebäudeteil abgerissen werden und die Eingangssituation in die angrenzenden Räume neu gestaltet werden.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, ist jedoch Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Hohen Wieschendorf. Insofern erfolgt eine Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Art der baulichen Nutzung entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem Dorfgebiet im Sinne des § 5 Abs.2 (3) BauNVO – sonstige Wohngebäude. Die Nutzungsänderung von dauerhaftem Wohnen auf Nutzung als Ferienwohnung (AZ63033-16-08) ist bereits durch den LK NWM positiv beschieden worden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag Umbau/Rückbau des nicht genehmigten Anbaus, Flurstück 90/17, Flur 1, Gemarkung Hohen Wieschendorf herzustellen.

Das Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfällt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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