Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11567

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die Abstimmung mit der Gemeinde Zierow bezüglich der Herstellung eines gemeinsamen Weges gesucht. Es wurden mehrere Möglichkeiten zur Herstellung eines Weges geprüft und untersucht. In der Gemeinde Hohenkirchen ist beabsichtigt im Bereich an der Härrwisch, zwischen Härrwisch und der Ostsee auf den strandseitigen Weg zu verzichten. Durch Neugestaltung einer Wegeverbindung soll den Anforderungen an die Natura 2000-Schutzgebietskulisse Rechnung getragen werden. Hierfür ist der Ausbau des Wegeabschnittes 1.1 auf dem Gebiet der Gemeinde Hohenkirchen beabsichtigt.

Für den Bereich der Gemeinde Zierow wären die Neubauabschnitte 1.2, 2.1, 2.3.1 sowie 2.3.2 zu betrachten. Ausbauabsichten würden für den Abschnitt 2.2 entsprechend erforderlich werden.

Im Sinne eines Gemeindeverbundes bzw. Gemeindeverbindungsweges ist eine gemeinsame Durchführung der Maßnahme vorgesehen.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Zierow soll es weiterhin bei einer Nutzung des Strandweges verbleiben. Ein Ausbau unmittelbar am Strand wurde jedoch unter Berücksichtigung der Anforderungen des Küstenschutzes zurückgestellt. Durch Überflutungen wird es immer wieder zu Einflussnahme bzw. Veränderungen am Weg kommen.

Deshalb sind auch bei dem Ausbau des Abschnittes 2.3.1, der ständigen Überspülungen ausgesetzt sein wird, mit besonderen Maßnahmen zu rechnen. Hier wird nicht nur eine einfache Wegebefestigung auf vorhandener Fläche sondern ein technisches Bauwerk ggf. durch Aufständerungen vorzusehen sein. Die dafür erforderlichen Abstimmungen sollen im Zusammenhang mit der Bewertung des Gesamtprojektes geführt werden.

Zunächst soll über die grundsätzliche Entscheidung der Errichtung eines neuen gemeindeverbindenden Weges entschieden werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beabsichtigt den gemeinsamen Wegeausbau zwischen Zierow und Hohen Wieschendorf als Verbindung zwischen der Gemeinde Hohenkirchen und der Gemeinde Zierow zu fördern.

Hierfür ist die Vorgehensweise unter Berücksichtigung erster Erkenntnisse der Umweltprüfung als Grundlage zu legen. Ausbauabsichten für die Abschnitte 1.2, 2.1, 2.2, 2.3.1 und 2.3.2 sind zu präzisieren. Weitere Entscheidungen sind davon abhängig zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

derzeit nicht bekannt

 

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Anlagen

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