Beschlussvorlage - GV Ziero/17/11570

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590) in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Zierow wurde am 04. März 2017 Kamerad Florian Hecht von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Zierow zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, Kamerad Florian Hecht mit Wirkung vom 24. Mai 2017 für die Dauer der Amtszeit vom 24. Mai 2017 bis 23. Mai 2023 zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Zierow und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zahlung einer Aufwandsentschädigung (monatlich)

 

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