Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11559

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 10.04.2017 hat die Stadtvertretung beschlossen, dass Städtebaufördermittel für die Anschaffung von Stadtmobiliar eingesetzt werden sollen.

 

Am 24.04.2017 hat es ein diesbezügliches Abstimmungsgespräch mit der LGE gegeben. Die LGE regte an, dass eine Beschilderung (dauerhafte Ausweisung der bereits geförderten Maßnahmen) in den Fördermittelantrag integriert werden soll.

 

Für die Fördermittelbeantragung ist es zwingend erforderlich, dass festgelegt wird, welches Mobiliar (z.B. Bänke, Blumenkübel, Papierkörbe) wo und in welcher Ausführung errichtet werden soll. Das Gleiche gilt für die Beschilderung an wichtigen Häusern und Denkmälern.

 

Der WTU-Ausschuss beschäftigt sich auf seiner Sitzung am 16.05.2017 genau mit dieser Problematik und wird auf der Sitzung der Stadtvertretung einen Vorschlag unterbreiten. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine – kommt aus dem Treuhändervermögen Stadtsanierung

 

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