Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11531

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25. April 2017 teilt Herr Nico Maerz mit, dass er per sofort sein Mandat im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz aus persönlichen Gründen niederlegen möchte.

 

Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft eines Gemeindevertreters und/oder eines sachkundigen Einwohners als Mitglied in einem beratenden Ausschuss der Gemeindevertretung ist die Wahl durch die Gemeindevertretung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V). Dieser Wahlbeschluss ist bei einem Rücktritt aufzuheben und das geschieht auch bei „eigenem Verlangen“ oder anderem Vorschlag durch die Fraktion durch „Abberufung“. Hierzu § 19 Absatz 3 Satz 3 KV M-V, danach kann auch ein ehrenamtlich Tätiger seine Abberufung verlangen und dann nach § 32 Absatz 3 KV M-V durch die GV mit Mehrheitsbeschluss abberufen werden.

 

Aus diesem Grund muss die Stadtvertretung der Stadt Klütz die Abberufung von Herrn Nico Maerz mit einem Mehrheitsbeschluss aller Stadtvertreter beschließen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Herrn Nico Maerz aus dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz abzuberufen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Loading...