Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11531
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung eines Mitgliedes des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Verfasser/Antragsteller:
- Sabrina Seemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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22.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25. April 2017 teilt Herr Nico Maerz mit, dass er per sofort sein Mandat im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz aus persönlichen Gründen niederlegen möchte.
Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft eines Gemeindevertreters und/oder eines sachkundigen Einwohners als Mitglied in einem beratenden Ausschuss der Gemeindevertretung ist die Wahl durch die Gemeindevertretung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V). Dieser Wahlbeschluss ist bei einem Rücktritt aufzuheben und das geschieht auch bei „eigenem Verlangen“ oder anderem Vorschlag durch die Fraktion durch „Abberufung“. Hierzu § 19 Absatz 3 Satz 3 KV M-V, danach kann auch ein ehrenamtlich Tätiger seine Abberufung verlangen und dann nach § 32 Absatz 3 KV M-V durch die GV mit Mehrheitsbeschluss abberufen werden.
Aus diesem Grund muss die Stadtvertretung der Stadt Klütz die Abberufung von Herrn Nico Maerz mit einem Mehrheitsbeschluss aller Stadtvertreter beschließen.