Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11493
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Vergabe des Verwertungsrechts für das Stadtwappen und der Stadtflagge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Arne Longerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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22.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz führt ein gemeindeeigenes Wappen seit 02. April 1997.
Die Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Vergabe von Verwertungsrechten für das Stadtwappen ist zuletzt im Jahr 2015 angepasst worden.
Nunmehr hat die Stadtvertretung der Stadt Klütz in der Sitzung vom 09. März 2017 einen Beschluss zu einer genehmigungsfähige Flagge gefasst.
Mit Schreiben vom 21. März 2017 (Posteingang 04. April 2017) vom Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist die Genehmigung zur Annahme einer eigenen Flagge eingegangen.
Daher bedarf es der Anpassung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Vergabe des Verwertungsrechts.
Von einer synoptischen Darstellung der Änderungen ist Abstand genommen worden, da nur die Ergänzung „und der Stadtflagge“ eingesetzt wurde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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98,3 kB
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