Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11493

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt ein gemeindeeigenes Wappen seit 02. April 1997.

Die Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Vergabe von Verwertungsrechten für das Stadtwappen ist zuletzt im Jahr 2015 angepasst worden.

Nunmehr hat die Stadtvertretung der Stadt Klütz in der Sitzung vom 09. März 2017 einen Beschluss zu einer genehmigungsfähige Flagge gefasst.

Mit Schreiben vom 21. März 2017 (Posteingang 04. April 2017) vom Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist die Genehmigung zur Annahme einer eigenen Flagge eingegangen.

 

Daher bedarf es der Anpassung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Vergabe des Verwertungsrechts.

 

Von einer synoptischen Darstellung der Änderungen ist Abstand genommen worden, da nur die Ergänzung „und der Stadtflagge“ eingesetzt wurde.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Vergabe des Verwertungsrechts für das Stadtwappen und der Stadtflagge.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Einnahmen in unbekannter Höhe

 

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