Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11444

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.04.2017 wird der Antrag gestellt, eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Am Steigstück“, auf Kosten des Antragstellers zu erlassen.

Grund der begehrten Änderung ist der beabsichtigte Neubau eines Wohnhauses auf einer Teilfläche des rückwärtigen Flurstücks 50/3 der Flur 4 grenzend an die Flurstücke 171/90 und 49/2 (siehe Anlage).

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanänderung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen. 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt dem Antrag auf Erlass der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz für das Gebiet „Am Steigstück“ gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird

 

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Anlagen

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