Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11437

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat in der Sitzung am 9. März 2017 einen Beschluss über eine genehmigungsfähige Flagge gefasst. Im Nachgang hat das Amt Klützer Winkel den Beschluss nebst den erforderlichen Unterlagen dem Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt. Mit Schreiben vom 21. März 2017 (Posteingang: 4. April 2017) hat die Stadt Klütz die Genehmigung zur Annahme einer eigenen Flagge erhalten.

 

Die Nutzung der Flagge ist erst nach Inkraftreten der geänderten Hauptsatzung zulässig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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