Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11427

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg hat im Rahmen einer überörtlichen Prüfung eine Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Stadt Klütz vorgenommen. Der anliegende Prüfbericht dokumentiert das Prüfergebnis. Das Prüfergebnis wurde im Rahmen eines Abschlussgespräches am 30. März 2017 mit Vertretern des Landkreises, des Amtes, der Stadt Klütz und Herrn Necke, als Berater, besprochen.

Dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz wurde Gelegenheit zur Beteiligung gegeben (§ 9 KPG).

Nunmehr muss der Prüfbericht nach § 10 Abs. 2 Kommunalprüfgesetz M-V (KPG M-V) von der Stadtvertretung der Stadt Klütz zur Kenntnis genommen werden. Nach der Kenntnisnahme durch die Stadtvertretung liegt der Prüfbericht unter Beachtung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes an sieben Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz nimmt den Prüfbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Stadt Klütz des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg nach § 10 Abs. 2 KPG M-V zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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