Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11517
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst
Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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04.05.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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18.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst hat das Aufstellungsverfahren zur 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges geführt. Als maßgebliches Ziel wird mit der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes die Errichtung einer Bewegungshalle und der Pensionstierhaltung im Zusammenhang mit dem vorhandenen Betrieb der Tierklinik sichergestellt.
Das Aufstellungsverfahren wird mit dem abschließenden Beschluss über die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes beendet. Die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplans ist nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.
Mit der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes werden die Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges aus dem Flächennutzungsplan geschaffen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die vorliegende 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes begrenzt,
nördlich:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung südlich der Kalkhorster Straße,
östlich: durch den Forstweg,
südlich: durch Flächen für die Landwirtschaft,
westlich: durch Flächen für die Landwirtschaft.
- Die Begründung mit integriertem Umweltbericht wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 7. Änderung des Teilflächennutzugsplanes zur Genehmigung vorzulegen und alsdann die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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